Zusatzleistungen
Apostille / Überbeglaubigung
Für Dokumente, die im Ausland vorgelegt werden, ist unter Umständen eine (kostenpflichtige) Apostille / Überbeglaubigung notwendig. Damit werden die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Unterzeichners bestätigt.
Ich veranlasse gerne die Apostillierung / Überbeglaubigung meiner beglaubigten Übersetzungen beim Landgericht Krefeld. Da dieser Prozess etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie schon im Vorfeld abklären, ob eine Apostille / Überbeglaubigung benötigt wird und entsprechend Zeit einplanen.
Qualifizierte elektronische Signatur
Immer häufiger werden Urkunden in digitaler Form verwendet. Gerne versehe ich meine Übersetzungen hierfür mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Diese ersetzt im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift nicht ausgeschlossen ist.
Telefon-/Videodolmetschen
Sie müssen telefonisch Sachverhalte mit einer Behörde oder einem Ansprechpartner im Ausland klären?
Gerne setze ich ein Zoom-Meeting oder eine WhatsApp-Konferenz mit Ihnen auf, schalte Ihren Ansprechpartner dazu und dolmetsche das Gespräch für beide Parteien.
Durchsicht und Erläuterung fremdsprachiger Dokumente
Ihnen liegt ein fremdsprachiges Dokument vor, dessen Inhalt Sie sichten wollen, bevor Sie entscheiden, ob Sie eine amtliche Übersetzung benötigen?
Gerne gehe ich die Unterlagen mit Ihnen durch. Allerdings erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen!